Unsere erster Gastgeber, der TuS Schutterwald, hat Folgendes bekannt gegeben:
Voraussetzungen für Ihren Besuch sämtlicher Heimspiele in der Schutterwälder Mörburghalle
Wir freuen uns über Ihren Besuch bei den Heimspielen des TuS Schutterwald! Damit Sie bestens für Ihren Aufenthalt vorbereitet sind, haben wir die aktuellen Voraussetzungen und Informationen für Sie zusammengefasst:
Die wichtigste Information vorweg: Ab dieser Saison benötigen Sie für Ihren Besuch aller Heimspiele in den Mörburghallen einen gültigen Berechtigungs-Nachweis (3G – geimpft, genesen oder getestet).
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Berechtigungs-Nachweis
- Lichtbildausweis
- Medizinische Maske
- Dauerkarte (optional)
Wir bitten Sie ausdrücklich, die Vollständigkeit der oben genannten Dokumente vor Ihrer Anreise sicherzustellen. Sollten diese nicht vollständig sein, wird der Besuch (trotz gültiger Dauerkarte, o. ä.) nicht möglich sein. Die Kontrolle erfolgt vor Ort am Eingang der Mörburghallen. Ein Abgleich mit einem Lichtbildausweis ist zwingend erforderlich.
- Berechtigungs-Nachweis:
Getestet
Offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis, welches zum Zeitpunkt der Kontrolle (z. B. Betreten der Halle) maximal 24 Stunden (Antigen-Test) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) alt sein darf.
KEINEN Test benötigen:
» Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren mit Altersnachweis (z. B. Ausweis, Schülerausweis,Geburtsurkunde, Schul-Zeugnis, etc.)
» Schülerinnen & Schüler ab 16 Jahren bei Vorlage eines Schülerausweises oder anderen Nachweises des Schulbesuchs (z. B. Schul-Zeugnis, etc.)
Es werden nur Tests einer offiziellen Teststelle akzeptiert. Mitgebrachte Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Geimpft
Es gilt der Impfnachweis in Form des offiziellen Impfpasses oder als digitalen Nachweis per App. Der Impfnachweis muss von offizieller Stelle anerkannt sein und folgende Informationen enthalten: Vor- und Nachname, Impfstoff, Impfdatum. Der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein.
Genesen
Es gilt das positive PCR-Labortestergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt. Sollte das positives Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, muss zusätzlich der Impfnachweis in Form des offiziellen Impfpasses oder als digitalen Nachweis mitgebracht werden. Ab dem Zeitpunkt der Impfung gelten die Personen als vollständig immunisiert.
Erfüllen Sie eine der oben genannten Voraussetzungen erhalten Sie ein tagesaktuelles, farbiges Armband. - Lichtbildausweis:
Alle Gäste über 16 Jahren müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Der Berechtigungs-Nachweis wird vor Ort mit dem Lichtbildausweis abgeglichen. Neben dem offiziellen Ausweis werden auch Personalausweis, Reisepass, Krankenversicherung-Karte, Führerschein, o. ä. akzeptiert. Kinder unter 16 Jahren müssen einen offiziellen Altersnachweis vorweisen können (Kinderausweis, Schülerausweis, Personalausweis, etc.). - Medizinische Maske:
Die Maskenpflicht gilt gemäß den offiziellen behördlichen Vorgaben des Bundeslandes Baden-Württemberg für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und während dem gesamten Aufenthalt in den Mörburghallen.
Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines gewickelten Schals, Tüchern oder einer Stoffmaske nicht zulässig ist.
Als medizinische Masken werden ausschließlich OP-Masken oder FFP2 & 3-Masken akzeptiert.
Nach der Kontrolle des Berechtigungs-Nachweises erfolgt die datenschutzkonforme Kontaktdatennachverfolgung mittels der App LUCA oder Kontaktformular. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, kann an den Heimspielen in der Mörbughallen nicht teilnehmen.