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1. Vorwort

Das nachfolgende Konzept fußt auf der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 14. August 2021 sowie auf der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 21. August 2021. Es hat für den Trainings- und Spielbetrieb des TVS 1907 Baden-Baden und der SG Baden-Baden/ Sandweier im Schulzentrum West Gültigkeit und wird bei Änderungen der bundes-, landes- und kommunalpolitischen Verordnungen entsprechend angepasst.

2. Generelle Regelungen (Trainings- und Spielbetrieb)

2.1 3-G-Regel Für den Trainings- und Spielbetrieb gilt die aktuelle Corona-VO. a) Der Zutritt zur Sporthalle ist immunisierten Personen gestattet. Immunisierte Personen sind 1. gegen COVID-19 geimpfte Personen. 2. von COVID-19 genesene Personen. Diese sind verpflichtet einen Impf- oder Genesenennachweis in digitaler oder analoger Form vorzulegen. Auf Verlangen ist auch der Personalausweis vorzulegen. b) Der Zutritt zur Sporthalle ist nicht-immunisierten Personen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Der Testnachweis darf im Falle eines Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, im Falle eines PCR-Testes nicht älter als 48 Stunden sein. c) Getesteten Personen sind gleichgestellt: • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind sowie • Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule. Die Glaubhaftmachung erfolgt in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument (z.B. Schülerausweis, Bestätigungsschreiben der Schule). d) Personen ohne entsprechenden Nachweis erhalten keinen Zutritt zur Sporthalle. In Abhängigkeit der aktuellen Corona-VO des Landes Baden-Württembergs behält sich der Verein vor, den Zutritt entsprechend nur unter Auflage von 2-G (geimpft, genesen) zu gewähren.

2.2 Maskenpflicht • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Aufenthaltes in der Sporthalle ist vorgeschrieben Ausnahmen gelten für: • In der Sporthalle für am Spiel beteiligte Personen während des Spieles • In der Sporthalle für am Training beteiligte Personen während der Trainingseinheiten • Personen während des Aufenthaltes im Gastronomiebereich unter Wahrung der gültigen Abstandsregelungen.

2.3 Dokumentationspflicht • Alle zutrittsberechtigten Personen werden zur Kontaktnachverfolgung datenschutzkonform erfasst. • Hierzu wird entweder die LUCA-App oder Kontaktformulare verwendet.

2.4 Abstandsregel • Es gilt weiterhin die Abstandspflicht von 1,50 m • Diese ist, wo immer möglich und es die baulichen Voraussetzungen gestatten, einzuhalten

2.5 Laufwege • Die Laufwege sind so gestaltet, dass möglichst viel Einbahnstraßenverkehr stattfindet.

2.6 Bekanntgabe und Hinweise • Hinweisschilder über die o.g. einzuhaltenden Regeln werden ausgehängt • Laufwege werden entsprechend ausgewiesen

3. Ablauf Trainings- und Spielbetrieb

3.1 Trainingsbetrieb • Der Ein- und Ausgang für alle am Trainingsbetrieb beteiligte Personen ist der Haupteingang • Auch für den Trainingsbetrieb sind die in 1. erwähnten Regeln verbindlich anzuwenden • Personen, den o.g. Regeln in irgendeiner Form nicht nachkommen, wird entweder der Zutritt verwehrt oder sind vom Trainingsbetrieb auszuschließen.

3.2 Spielbetrieb

3.2.1 Zutrittsregelung • Der Ein- und Ausgang für alle Personen ist über den Haupteingang • Für den Spielbetrieb gelten ebenfalls die unter 1. erwähnten Regeln verbindlich • Alle nicht am Spielbetrieb beteiligte Personen, die den Einlassnachweis erbracht und dokumentiert wurden, erhalten ein Armband, das während des gesamten Aufenthalts zu tragen ist.

3.2.2 Zuschauer • Zum Spielbetrieb in der Sporthalle werden maximal 440 Zuschauer zugelassen • Nach Möglichkeit sollte der Mindestabstand von 1,5 m auf der Tribüne eingehalten werden • Während des gesamten Aufenthalts ist das Tragen des Mund-und-Nasenschutzes vorgeschrieben

3.2.3 Gastronomie • Der Zugang zur Getränke- und Essensausgabe wird möglichst im Einbahnstraßenverkehr geregelt • Abstandsmaße für die Warteschlange werden am Boden gekennzeichnet • Die Getränke- und Essensausgabe wird mit einer Schutzscheibe ausgestattet • Die Arbeitsflächen werden regelmäßig gereinigt

3.2.4 Toilettennutzung • Das Betreten der Toiletten ist maximal zwei Personen gestattet • Entsprechende Hinweisschilder werden an den Eingängen zu den Toiletten angebracht

3.2.5 Optimierung der Hallenlüftung • Vor und zwischen den Spielen werden der Haupteingang und der Eingang hinter der Gastronomie in der Regel geöffnet, um einen Luftaustausch zu gewährleisten

3.2.6 Spezielle Regelungen Organisation und Durchführung • Nach den einzelnen Spielen über den Spieltag hinweg werden die Auswechselbänke, Laptops und der Zeitnehmertisch mittels Desinfektionstüchern oder per Sprühdesinfektion desinfiziert. • Beim Seitenwechsel und zwischen den einzelnen Spielen werden die Auswechselbänke mittels Sprühdesinfektion desinfiziert. • Bei Mehrfachnutzung einer Kabine an einem Spieltag werden die Bänke zwischen den Nutzungen per Sprühdesinfektion desinfiziert. • Auf Sportlergruß u. shake-hands vor dem Spiel ist zu verzichten.

4. Ansprechpartner

4.1 TVS 1907 Baden-Baden Fabian Hochstuhl, Abteilungsleiter Handball und Hygienebeauftragter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

4.2 SG Baden-Baden/Sandweier Nathalie Ossfeld, Hygienebeauftragte

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